Ihr Recht

 

Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt auf folgende Punkte achten:

 

Kfz-Sachverständige Ihres Vertrauens

Als Geschädigtem steht es Ihnen grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Ihre Zustimmung bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig durch den Schädiger oder seine Versicherung.

 

Rechtsanwalt Ihres Vertrauens

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen. Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse und achten sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch eine vollständige Schadenregulierung.

 

Werkstatt Ihres Vertrauens

Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.

 

Mietwagen

Für diesen Zeitraum können Sie Nutzungsausfall oder einen Mietwagen beanspruchen. Die Kosten für den Mietwagen trägt die Versicherung. Der Vermieter rechnet in der Regel direkt mit der Versicherung des Schädigers ab. Den alternativen Nutzungsausfall können Sie direkt bei dem Versicherer geltend machen.

 

Abrechnung auf Gutachtenbasis

Es steht Ihnen grundsätzlich frei, sich die Reparaturkosten auf der Basis eines vorgelegte Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). Selbst wenn Sie eine Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführen lassen, sind Sie nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen.