Kostenvoranschlag.

 

Oftmals sind gerade die augenscheinlich geringen Beschädigungen für den Laien schwierig bis garnicht erkennbar und bringen dennoch weitergehende Folgen für den Schadenumfang mitsich.

 

Abhängig vom Beschädigungsumfang des Fahrzeuges, kann der Kostenvoranschlag zur Darlegung von Schadenshöhen bis ca. 700,00 € (sogenannte Bagatellschäden) verwandt werden

Wie in einem herkömmlichen Gutachten werden hierbei Beweise gesichert, sowie die Kosten der Beseitigung des Schadens in einer Kalkulation dargelegt. Der Schadenumfang wird zudem durch Lichtbilder dokumentiert.

 

Viele Versicherungen raten im Schadenfall, direkt einen Kostenvoranschlag durch die zuständige Werkstatt einzuholen. Vermeiden Sie strittige Situationen bei der späteren Schadensregulierung und lassen Sie den Schaden stets durch einen Sachverständigen aufnehmen.

 

Die anfallenden Kosten für diese beweissichernde Maßnahme müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

 

Scheuen Sie sich nicht davor, uns auch bei geringfügigen Schäden zu kontaktieren - wir beraten Sie sehr gerne und unverbindlich.